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Diese kleine Schrift
erschien im Jahr
des Herrn 1898 in Dresden.Ein Herr Dohrn hatte den Inhalt aus dem Englischen
übersetzt und vielleicht auch die nachhaltigen Illustrationen aus
dieser Quelle genommen. Im Vorwort heißt es:
Das vorliegende
Büchlein bezweckt, an der Hand bildlicher Darstellungen einen Einblick
in die chinesische Gerichtspflege zu gewähren.
Die chinesischen
Gesetze, welche seit Jahrtausenden ziemlich unverändert bestehen,
sind fast nur kurze, aber vortreffliche Sittensprüche und moralische
Vorschriften. Sie sichern dem Volke eine gerechte Behandlung und schützen
es vor willkürlicher Gewalt.
Die Bestrafung
entspricht der seit Jahrtausenden bestehenden Cultur, die mit einer Mauer
jedem Fortschritte und fremden Einflüssen gewehrt hat. So finden
wir noch heute in China Strafen, die bei uns zum Teil schon seit Jahrhunderten
einer freieren, menschenwürdigeren Auffassung und Gerechtigkeit gewichen
sind. Noch bestehen Körperstrafen und Folter, aber die Mittel, deren
man sich dabei bedient, beweisen, dass man von jeher in China nicht derartige
Grausamkeiten beging, wie sie z.B. das mittelalterliche Europa kannte.
Die Gerichtspflege
ist in China eine öffentliche. Ist das Urteil gefällt, so folgt
die Strafe meistens auf der Stelle. Nur die Vollstreckung des Todesurteils
verzögert sich, denn es bedarf der Bestätigung durch den Kaiser.
Dieser unterschreibt ein Todesurteil nur nach einer sorgfältigen
derProzessakten und lässt sehr oft Gnade vor Recht ergehen.
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